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Meldungen

Kundeninformation zur REACH-Verordnung

Kundeninformation

Sehr geehrte Kunden,

die REACH-Verordnung EG Nr. 1907/2007 ist zum 1 Juni 2007 in Kraft getreten.

Unsere Spezialprodukte (Zubereitungen) bestehen aus einer Vielzahl verschiedener Chemikalien (Stoffe) sowie Stoffgemischen. Diese beziehen wir von unseren Lieferanten. Die wiederum können Ihre Produkte (Stoffe und Zubereitungen) von einem weiteren Lieferanten beziehen. Es handelt sich hier um Lieferkette zwischen uns, den Vorlieferanten und Ihnen als Kunden.

Durch diese Konstellation werden wir, als Hersteller von zerstörungsfreien Rissprüfmitteln, im Sinne der Verordnung als nachgeschalteter Anwender bezeichnet. Dadurch besteht für uns keine Pflicht zur Registrierung der Stoffe. Selbstverständlich stehen wir permanent in engen Kontakt mit unseren Lieferanten, um die Verfügbarkeit unserer Rohstoffe zu gewährleisten.

Wir haben die Bestätigung, dass alle Chemikalien für die Produktion unserer Produktpalette vorregistriert sind. Die Registrierung wird sich bis 2018 hinziehen, je nach Verbrauch der Chemikalien.

Sobald die ersten Dossiers von unseren Lieferanten vorliegen, werden wir die Stoffsicherheitsberichte in unsere Sicherheitsdatenblätter einarbeiten. Dieser Vorgang kann sich bis 2018 hinziehen, falls der Rohstoff unter 10t/ Jahr liegt wird es auch dann keine Expositionsszenarien im Datenblatt geben.

Gerne können Sie sich bei Fragen an unseren REACH–verantwortlichen Mitarbeiter wenden:

Frau Heike Hillebrand
Laborassistenz / QM
Tel.: +49 2303/95151-38
eMail: Hillebrand@mr-chemie.de

Mit freundlichen Grüßen
MR® Chemie GmbH

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Download mr_chemie_uv_offensive_deutsch.pdf

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Kontakt

MR® Chemie GmbH
Nordstraße 61-63
D-59427 Unna

Tel. +49 (0) 2303 / 95151-0
Fax +49 (0) 2303 / 95151-10
E-Mail: post@mr-chemie.de

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